Im August hatten wir in Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Hauptstadtkongresses der DGAI für Anästhesiolgie und Intensivtherapie drei Tickets für die Teilnahme an diesem virtuellen Kongress im Wert von je € 120,- ausgeschrieben und dafür aufgerufen Gastbeiträge für News-Papers zu schreiben.
Gastbeitrag von Dennis Rupp, Notfallsanitäter und Praxisanleiter Gießen-Land: Jeder im Rettungsdienst Tätige kennt die Situation: Es erfolgt eine Alarmierung mit Sondersignal, während der Anfahrt kommt es zur einen oder anderen brenzligen Situation aufgrund anderer Verkehrsteilnehmer und am Ende stellt sich heraus, dass die Durchführung potenziell lebensrettender Maßnahmen nicht erforderlich war. Doch wie häufig kommt dieser Fall eigentlich vor?
Sondersignalbenutzung auf dem Patiententransport ins Krankenhaus
Zum Thema Sondersignalbenutzung fällt mir etwas ganz anderes auf:
vermehrt beobachte ich mit steigender Häufigkeit, dass der Rettungsdienst die Patienten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten ins Krankenhaus transportiert – auch gerade dann, wenn kein Notarzt mit an Bord ist. Schaut man sich die Patienten in der Notaufnahme an, ist man überrascht, dass selbst kleinere Notfälle mit Sondersignal transportiert werden. Oft werden diese Patienten sogar nach einer kurzen ambulanten Versorgung entlassen. Meiner Empfindung nach, wird der Transport unter Sondersignal immer laxer indiziert. Betrachtet man das deutlich erhöhte Unfallrisiko, die Gefahr der „Gewöhnung“ der anderen Verkehrsteilnahmer an das Sondersignal und den Umstand, dass den anderen Autofahrern durch das Einsatzfahrzeug sämtliche Vorfahrtsrechte genommen werden, finde ich das eine bedrohliche Entwicklung. Sondersignal ist in einigen Fällen selbstverständlich notwendig und indiziert; stellt man sich jedoch einmal in die Nähe einer Liegendanfahrt eines Krankenhauses, wird man überrascht sein, wer da so alles mit Blaulicht transportiert wird.